Nach langem Warten hat der Bundestag am 23.02. das Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabis mit Änderungen verabschiedet. Damit war aber noch nicht die endgültige Entscheidung gefallen. Auch die Zustimmung des Bundesrats war noch nötig, damit das Gesetz zum 01.04.2024 endlich in Kraft treten kann. Anfang März folgte eine Sinnflut an aufgestachelten Artikeln für und wider die geplanten Änderungen. Die Mehrheit der Minister der Bundesländer kündigten an, den Vermittlungsausschuss anzurufen und so die Entkriminalisierung aufzuschieben. Glücklicherweise änderte sich zum 23.03 die Stimmung im Bundesrat, sodass der Aufschub mit einer sehr knappen Mehrheit abgewendet werden konnte.
Dazu beigetragen haben auch zahlreiche Bundesweite Protest-Aktionen, wie beispielsweise die Online-Petition, Email-Aktionen und die Kundgebung in Mainz am 16.03.2024, woran sich auch viele CSCler beteiligten.
Vollständige Informationen zum Cannabis-Gesetz gibt es derzeit auf der Homepage des Bundestags:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684
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