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Cannabis Social Club Darmstadt e.V.

Die Beitragsordnung als pdf-Datei:

Beitragsordnung für 2025 – Google Docs

Die Beitragsordnung sieht folgende Mitgliederbeiträge vor:

a) Startbeitrag (erste Beitragszahlung): 15 € inkl. MwSt
Fälligkeit: Zum Ende des Monats der Aufnahme
Vor der Zahlung des Startbeitrags sind Mitglieder nicht stimmberechtigt.
Der Startbeitrag von 15 € stellt sicher, dass jedes Mitglied ab Beitritt 3
mindestens 3 Monate im Verein ist.
b) Grundbeitrag (monatlicher Beitrag): 5 € inkl. MwSt
Fälligkeit: spätestens ab dem 3. Monat der Mitgliedschaft
Mit jeder Einzahlung des monatlichen Beitrags verlängert sich die
Mitgliedschaft um einen Monat.
Aus den Grundbeiträgen werden regelmäßige Ausgaben wie Versicherungen,
rechtliche Beratung, Verwaltung, Kommunikation im Verein und
Veranstaltungen für alle Mitglieder finanziert.
Die Beiträge können für ein Quartal gesammelt überwiesen werden. Höhere
Zahlungen sind Darlehen.
c) Individuelle Sonderbeiträge (erst ab Genehmigung)
Der Verein wird die Beiträge für die Erteilung der Betriebsgenehmigung und
für die gemeinschaftliche Produktion von Cannabis und Vermehrungsmaterial
(kurz „Erzeugnisse“) verwenden.
Kosten für genehmigungspflichtige Leistungen werden ohne erteilte
Genehmigung nicht verbindlich berechnet. Es soll für abgegebenes Cannabis
pro Monat und Mitglied ein fester Betrag inkl. MwSt. erhoben werden. Der
Betrag entspricht dem Selbstkostenpreis. Sonderbeiträge können mit
Mitglieder-Darlehen verrechnet werden.
Rückerstattung:
Beiträge, die an eine Leistung geknüpft sind, werden nach 6 Monaten
zurückerstattet, wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Die
Rückerstattungen werden zum Quartalsende dem Finanzamt gemeldet und die
Umsatzsteuer zurückgefordert.
Wenn die Summe der Rückerstattungen und Ausgaben die Höhe der Einnahmen
übersteigt: Die fälligen Rückerstattungen können bis zum Eingang der
Umsatzsteuer-Rückerstattung in Darlehen über maximal 6 Monate umgewandelt
werden.
Spenden werden nicht zurückerstattet.
Die Beitragsordnung soll bei der nächsten Versammlung in die Satzung
überführt werden.
Bankverbindung: Cannabis Social Club Darmstadt e.V. Bank: Sparkasse Darmstadt IBAN: DE 8150 8501 5000 8001 4376 BIC: HELADEF1DASAnschrift: Cannabis Social Club Darmstadt e.V. Verein 84743 (unbedingt angeben) Postfach 1128 64355 Mühltal kontakt@csc-darmstadt.org