Was verkauft Ihr? Wann verkauft Ihr? A: Wir verkaufen nichts, sondern organisieren einen gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis. Blüten, Stecklinge und Samen aus diesem gemeinschaftlichen Anbau werden wir an die Mitglieder verteilen. Bevor wir mit der Produktion beginnen dürfen, müssen wir am 01.07.2024 die Genehmigung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Die Behörde soll innerhalb von 3 Monaten – heißt bis zum 01.10.2024 reagieren. Danach benötigen wir 1 – 2 Monate bis zur Abgabe der ersten Stecklinge und weitere 2 Monate bis zu reifen Samen und gebrauchsfertigen Blüten. Bis dahin möchten wir unsere Mitglieder bei Fragen zu Eigenanbau und sicherem Konsum unterstützen. Gesetzliche Grundlage siehe Frage 17: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Wie viel werden die Produkte kosten? A: Die anfängliche Produktion wird voraussichtlich Kosten in Höhe von 6 – 8 € pro gramm getrockneter Blüten verursachen. Die Produktionskosten von Vermehrungsmaterial werden deutlich unterhalb der üblichen Preise bei gewinnorientierten Anbietern liegen.
Ich will keine 50 g Cannabis im Monat. Muss ich trotzdem die gleichen Beiträge wie alle bezahlen? A: Bis wir mit der Abgabe beginnen können, ist für alle stimmberechtigten Mitglieder der gleiche Beitrag gedacht. Wir arbeiten parallel an einer gesetzeskonformen und fairen Beitrags- und Verteilungsordnung. Das Cannabis-Gesetz erlaubt sowohl abgestufte Mitgliesdschaftsbeiträge, Sonderbeiträge sowie entgeltliche oder unentgeltliche Mitarbeit im Verein.
Muss ich im Verein mitarbeiten? Wie weit muss ich dafür fahren? A: Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Mitglieder mitarbeiten. In welcher Form, ist unseres Wissens nach nicht näher definiert. Einige Tätigkeiten können von zu Hause aus ausgeführt werden.
Wo muss ich gemeldet sein, wenn ich Mitglied werden möchte? A: Wer dem Verein beitreten möchte, muss seit mindestens 6 Monaten in Deutschland gemeldet sein. Für eine vereinfachte Organisation werden Interessenten aus der Region Südhessen bevorzugt aufgenommen. Wenn ihr aus Deutschland wegzieht, verliert ihr in dieser Zeit die Vollmitgliedschaft.
Ich möchte nicht, dass jemand erfährt, dass ich Mitglied oder Interessent bin. Könnt ihr das umsetzen? A: Solange Ihr euch noch nicht mit dem Ausweis verifiziert habt, haben nicht einmal wir einen rechtlich sicheren Beweis für Eure Mitgliedschaft. Bis zum Zeitpunkt der Abgabe ist die Verifizierung noch nicht notwendig. Zwecks Zuordnung von Zahlungen und Anfragen wird jedem Mitglied eine Mitgliedernummer zugewiesen. Bei Versammlungen, Meinungsbildern und Internet-Chats fragen wir nach der Nummer und dem Geburtsdatum. Mit der korrekten Kombination weist Ihr die Stimmberechtigung nach – ohne Klarnamen. Personenbezogene Daten sind so nur datenschutzgeschulten Beauftragten (Mitgliederverantwortliche, Kassenwart, Präventionsbeauftragte) zugänglich. Wir leiten Daten nur in dem Umfang an Behörden weiter, wie wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Allerdings sehen wir uns nicht nur als Cannabis, sondern auch als Social Club. Wir wollen mit unseren Mitgliedern den Verein zusammen aufbauen und auch gemeinsame Aktivitäten wie Treffen oder Workshops bieten. In diesem Rahmen könnte es sein, dass Eure Mitgliedschaft nach außen hin durchsickert. Sollten plötzlich unangenehme Gerüchte um Euch kursieren, könnt Ihr sagen, dass ihr nicht konsumiert, sondern lediglich Genossenschaftsanteile oä bei uns besitzt.
Wie wird die Abgabe organisiert? A: Es sollen pro Monat mehrere (anmeldepflichtige) Termine für die Abgabe festgelegt werden. Eventuell anfallende Sonder-Beiträge oder überfällige Mitgliederbeiträge sind möglichst einige Tage im Vorraus zu überweisen, damit das Geld nicht verloren geht oder entwendet wird.
Versendet ihr die Produkte? A: Der Versand von Vermehrungsmaterial wird erlaubt, von Blüten hingegen nicht. Möglicherweise dürfen wir für mobilitätseingeschränkte Mitglieder ein anderes Mitglied als Bote nach Hause schicken und so die Blüten persönlich übergeben.
Was passiert, wenn die Ernte zu niedrig ausfällt? A: Normalerweise ist schon während der Kultivierung die Menge der Ernte grob einschätzbar und beeinflussbar. Wir versuchen zudem einen kleinen Puffer von 10 % einzulagern. Reicht das nicht, um die Schwankung auszugleichen, können die Mitglieder wählen, ob sie eine geringere Abgabe bis zum nächsten Anbau verschmerzen können, um Kosten zu sparen, oder ob wir für sie bei einem anderen CSC Blüten besorgen sollen – wofür möglicherweise höhere Sonderbeiträge anfallen. Sofern die Anbaufläche es zulässt, werden wir die Zahl der Pflanzen erhöhen.
Was passiert, wenn die Ernte zu hoch ausfällt? Wir werden in bestimmten Grenzen einlagern dürfen und werden im nächsten Grow die Zahl der Mitglieder erhöhen, die Zahl der blühenden Pflanzen reduzieren oder mehr Vermehrungsmaterial herstellen. Bei einem sehr hohen Überschuss wäre es erlaubt, diesen an andere CSC abzugeben. Auf längere Sicht würde das bedeuten, dass wir die Produktionskosten überschätzt haben und die Mitgliedschaftsbeiträge senken müssen.
Mein voraussichtlicher Bedarf hat sich geändert. Was jetzt? A: Das kommt sehr oft vor, allein schon da die konsumierbare Menge auch vom THC-Gehalt beeinflusst wird. Beim gemeinschaftlichen Anbau werden sich die Nutzer-bedingten Schwankungen gegenseitig ausgleichen. Teilt uns immer Euren aktuellen Bedarf mit und wir kalkulieren das ein. Wenn Ihr den Bedarf mal überschätzt habt, dann könnt Ihr bis zu 50 g zu Hause einlagern.