Unterstützen mit

Cannabis Social Club Darmstadt e.V.

Die Beitragsordnung als pdf-Datei:

Beitragsordnung in Text-Form
Bedarfsorientierte „Beitrags- und Verteilungsordnung“
ab 01.07.2024 bis zum 01.01.2025

  1. Beiträge
    Die Beitrags- u. Verteilungsordnung 2 sieht folgende Mitgliederbeiträge vor,
    a) Startbeitrag (erste Beitragszahlung, mindestens 15 €)
    b) Monatlicher Beitrag (mindestens 5 €)
    c) Sonderbeiträge für Vermehrungsmaterial oder zusätzliche Abnahmemengen
    Der Verein wird die Beiträge nach Erteilung der Anbaugenehmigung für die
    gemeinschaftliche Produktion von Cannabis und Vermehrungsmaterial (kurz
    „Erzeugnisse“) verwenden. Der Verein bemüht sich, die Produktionskosten für 1 g
    Cannabis-Blüten bei 5 € stabil zu halten. Fertiges Cannabis wird an die Mitglieder in Relation zu den eingezahlten Beiträgen (inklusive Beiträge aus dem ersten Halbjahr 2024) abgegeben. a) Der Startbeitrag von 15 € stellt sicher, dass jedes Mitglied ab Beitritt 3 mindestens 3 Monate im Verein ist. Mit jeden Startbeitrag werden schätzungsweise 1,5 – 3 g Cannabis oder Vermehrungsmaterial produziert werden. Die genauen Produktionskosten können erst ermittelt werden, wenn die erste Charge produziert wurde. Der Selbstkostenpreis für Vermehrungsmaterial** wurde noch nicht
    ermittelt.
    b) Mit jeder Einzahlung des monatlichen Beitrags (mindestens 5 €) verlängert
    sich die Mitgliedschaft um einen Monat. Mit den monatlichen Beiträgen werden die
    individuellen Bedarfe finanziert. Mitglieder mit monatlichen Beiträgen bis zu 15
    € dürfen die Beiträge ebenso für 1 Jahr gesammelt überweisen. Es ist vorgesehen,
    dass die Mitglieder die Produktionskosten vorzugsweise bereits einzahlen, wenn
    die Kosten tatsächlich anfallen. Dafür sollen Startbeitrag und der erste
    monatliche Beitrag mindestens 3 Monate vor der ersten Abnahme gezahlt werden.
    c) Sonderbeiträge: Sonderbeiträge fallen an, wenn Mitglieder mehr Cannabis
    abnehmen, als ihre Monatsbeiträge abdecken, wenn Mitglieder Cannabis abnehmen,
    bevor sie 3 Monatsbeiträge (inkl. Startbeitrag) entrichtet haben, oder wenn der
    Produktionskostensatz durch unerwartete Kosten angehoben werden muss.
    In den ersten beiden Fällen wird auf die Sonderbeiträge ein Aufschlag von 10 %
    erhoben.
  • Unerwartete Belastungen können eine Anhebung der Beiträge durch den Vorstand
    notwendig machen. Das wird ggf. detailliert begründet.
    Bei unerwarteten zusätzlichen Kosten oder sinkenden Einnahmen aus Beiträgen wird
    es unter Umständen nötig sein, den Grundbeitrag oder den Produktionsbeitrag zu
    erhöhen, Aufwandsentschädigungen zu senken, oder Tilgungsraten zu reduzieren.
    Leider wird uns nichts Näheres zu den verpflichtenden Laboruntersuchungen und
    Präventionsschulungen mitgeteilt, sodass wir einige Kostenfaktoren immer noch
    nicht kennen.
    Wir hoffen, dass die Beiträge mittelfristig nicht über 10 € Grundbeitrag + 10 €
    pro Produktionsbeitrag hinausgehen werden.
    Mögliche unerwartete Kostenfaktoren:
  • Reparaturbedürftige Schäden in Produktions-, Abgabestelle oder Fahrzeug
  • Diebstahl
  • Anwalts-, Gerichts-, oder Beraterkosten
  • Notwendige Schulungen, z.B. Prävention
    1
    R-O-BV-2 Änderungsvorschlag! Cannabis Social Club Darmstadt
    Stand: 13.06.2024 Beitrags- u. Verteilungsordnung VR 84743
  • Notwendige Qualitätsprüfung (bzw. wie umfangreich noch nicht bekannt)
  • Neues Vermehrungsmaterial, z.B. bei Schädlingsbefall an Pflanzen
  • Preisänderungen für Energie & Wasser
  • Zuguterletzt: Unser CSC ist ein klassischer Mitgliedergesteuerter Verein.
    Mitglieder haben weitreichende Mitbestimmungsrechte. Die Kosten und die
    Beitragshöhe werden langfristig von Mitgliederentscheidungen abhängen. Sagt uns
    daher Eure Meinung zum diesem Vorschlag!
    ** Kosten Vermehrungsmaterial
    Ein Kontingent an Vermehrungsmaterial wird auf Kosten des Vereins
    bereitgestellt, damit interessierte Mitglieder das Material unter verschiedenen
    Bedingungen testen und bewerten können. Die Ergebnisse müssen nach Vorgaben
    dokumentiert und dem Verein mitgeteilt werden.
  1. Verteilung von Erzeugnissen
    Der Verein versucht, den angegebenen Bedarf mit den vorausgezahlten
    Produktionsbeiträgen abzudecken. Im ersten Jahr werden die Gesamt-Ausgaben
    (Miete, Ausstattung…) die Einnahmen aus Beiträgen vermutlich trotzdem
    übersteigen. Der Verein ist vorrangig bemüht, den Bedarf an Erzeugnissen zu
    decken, den über monatliche Mitgliederbeiträge im Vorraus finanziert wurde.
    Sonstiger Bedarf wird erst nachrangig gedeckt.
    Verteilung bei Überproduktion
    Bei einer großen Überproduktion können entweder
    a) auf Wunsch mehr Cannabis oder Vermehrungsmaterial abgegeben werden (jedoch
    nicht mehr, als gesetzlich erlaubt und mit 10 % Aufschlag1) oder b) Cannabis eingelagert für den Fall einer Unterproduktion. Später werden ältere Chargen zuerst abgegeben. oder c) Neumitglieder aufgenommen und durch die zusätzlichen Beiträge (mit 10 % Aufschlag):
  • Aufwandsentschädigungen erhöht werden
  • Künftiger Produktionskosten-Beitrag gesenkt werden
  • Aufgenommene Kredite schneller abbezahlt werden.
    Kann eine eventuelle Unterproduktion nicht durch Lagerbestand ausgeglichen
    werden, wird an alle Mitglieder proportional weniger gebrauchsfertiges Cannabis
    abgegeben. Mitglieder erhalten die Möglichkeit, das ihnen zugeteilte Cannabis,
    dem Verein zu überlassen und dafür ihren monatlichen Produktions-Beitrag zu
    pausieren.
    ***Aufschlag
    Der 10 % Aufschlag soll zum 01.01.2025 auf 5 % gesenkt und zum 01.02.2025
    abgeschafft werden.