Am 29.06.2024 haben wir die erste Beitrags- und Verteilungsordnung beschlossen.
Sie ist hier abrufbar:
Beitragsordnung als Text:
Bedarfsorientierte „Beitrags- und Verteilungsordnung“
ab 01.07.2024 bis zum 01.01.2025
- Beiträge
Die Beitrags- u. Verteilungsordnung 2 sieht folgende Mitgliederbeiträge vor,
a) Startbeitrag (erste Beitragszahlung, mindestens 15 €)
b) Monatlicher Beitrag (mindestens 5 €)
c) Sonderbeiträge für Vermehrungsmaterial oder zusätzliche Abnahmemengen
Der Verein wird die Beiträge nach Erteilung der Anbaugenehmigung für die
gemeinschaftliche Produktion von Cannabis und Vermehrungsmaterial (kurz
„Erzeugnisse“) verwenden. Der Verein bemüht sich, die Produktionskosten für 1 g
Cannabis-Blüten bei 5 € stabil zu halten. Fertiges Cannabis wird an die Mitglieder in Relation zu den eingezahlten Beiträgen (inklusive Beiträge aus dem ersten Halbjahr 2024) abgegeben. a) Der Startbeitrag von 15 € stellt sicher, dass jedes Mitglied ab Beitritt 3 mindestens 3 Monate im Verein ist. Mit jeden Startbeitrag werden schätzungsweise 1,5 – 3 g Cannabis oder Vermehrungsmaterial produziert werden. Die genauen Produktionskosten können erst ermittelt werden, wenn die erste Charge produziert wurde. Der Selbstkostenpreis für Vermehrungsmaterial** wurde noch nicht
ermittelt.
b) Mit jeder Einzahlung des monatlichen Beitrags (mindestens 5 €) verlängert
sich die Mitgliedschaft um einen Monat. Mit den monatlichen Beiträgen werden die
individuellen Bedarfe finanziert. Mitglieder mit monatlichen Beiträgen bis zu 15
€ dürfen die Beiträge ebenso für 1 Jahr gesammelt überweisen. Es ist vorgesehen,
dass die Mitglieder die Produktionskosten vorzugsweise bereits einzahlen, wenn
die Kosten tatsächlich anfallen. Dafür sollen Startbeitrag und der erste
monatliche Beitrag mindestens 3 Monate vor der ersten Abnahme gezahlt werden.
c) Sonderbeiträge: Sonderbeiträge fallen an, wenn Mitglieder mehr Cannabis
abnehmen, als ihre Monatsbeiträge abdecken, wenn Mitglieder Cannabis abnehmen,
bevor sie 3 Monatsbeiträge (inkl. Startbeitrag) entrichtet haben, oder wenn der
Produktionskostensatz durch unerwartete Kosten angehoben werden muss.
In den ersten beiden Fällen wird auf die Sonderbeiträge ein Aufschlag von 10 %
erhoben.
- Unerwartete Belastungen können eine Anhebung der Beiträge durch den Vorstand
notwendig machen. Das wird ggf. detailliert begründet.
Bei unerwarteten zusätzlichen Kosten oder sinkenden Einnahmen aus Beiträgen wird
es unter Umständen nötig sein, den Grundbeitrag oder den Produktionsbeitrag zu
erhöhen, Aufwandsentschädigungen zu senken, oder Tilgungsraten zu reduzieren.
Leider wird uns nichts Näheres zu den verpflichtenden Laboruntersuchungen und
Präventionsschulungen mitgeteilt, sodass wir einige Kostenfaktoren immer noch
nicht kennen.
Wir hoffen, dass die Beiträge mittelfristig nicht über 10 € Grundbeitrag + 10 €
pro Produktionsbeitrag hinausgehen werden.
Mögliche unerwartete Kostenfaktoren: - Reparaturbedürftige Schäden in Produktions-, Abgabestelle oder Fahrzeug
- Diebstahl
- Anwalts-, Gerichts-, oder Beraterkosten
- Notwendige Schulungen, z.B. Prävention
1
R-O-BV-2 Änderungsvorschlag! Cannabis Social Club Darmstadt
Stand: 13.06.2024 Beitrags- u. Verteilungsordnung VR 84743 - Notwendige Qualitätsprüfung (bzw. wie umfangreich noch nicht bekannt)
- Neues Vermehrungsmaterial, z.B. bei Schädlingsbefall an Pflanzen
- Preisänderungen für Energie & Wasser
- Zuguterletzt: Unser CSC ist ein klassischer Mitgliedergesteuerter Verein.
Mitglieder haben weitreichende Mitbestimmungsrechte. Die Kosten und die
Beitragshöhe werden langfristig von Mitgliederentscheidungen abhängen. Sagt uns
daher Eure Meinung zum diesem Vorschlag!
** Kosten Vermehrungsmaterial
Ein Kontingent an Vermehrungsmaterial wird auf Kosten des Vereins
bereitgestellt, damit interessierte Mitglieder das Material unter verschiedenen
Bedingungen testen und bewerten können. Die Ergebnisse müssen nach Vorgaben
dokumentiert und dem Verein mitgeteilt werden.
- Verteilung von Erzeugnissen
Der Verein versucht, den angegebenen Bedarf mit den vorausgezahlten
Produktionsbeiträgen abzudecken. Im ersten Jahr werden die Gesamt-Ausgaben
(Miete, Ausstattung…) die Einnahmen aus Beiträgen vermutlich trotzdem
übersteigen. Der Verein ist vorrangig bemüht, den Bedarf an Erzeugnissen zu
decken, den über monatliche Mitgliederbeiträge im Vorraus finanziert wurde.
Sonstiger Bedarf wird erst nachrangig gedeckt.
Verteilung bei Überproduktion
Bei einer großen Überproduktion können entweder
a) auf Wunsch mehr Cannabis oder Vermehrungsmaterial abgegeben werden (jedoch
nicht mehr, als gesetzlich erlaubt und mit 10 % Aufschlag1) oder b) Cannabis eingelagert für den Fall einer Unterproduktion. Später werden ältere Chargen zuerst abgegeben. oder c) Neumitglieder aufgenommen und durch die zusätzlichen Beiträge (mit 10 % Aufschlag):
Aufgenommene Kredite schneller abbezahlt werden.
Kann eine eventuelle Unterproduktion nicht durch Lagerbestand ausgeglichen
werden, wird an alle Mitglieder proportional weniger gebrauchsfertiges Cannabis
abgegeben. Mitglieder erhalten die Möglichkeit, das ihnen zugeteilte Cannabis,
dem Verein zu überlassen und dafür ihren monatlichen Produktions-Beitrag zu
pausieren.
***Aufschlag
Der 10 % Aufschlag soll zum 01.01.2025 auf 5 % gesenkt und zum 01.02.2025
abgeschafft werden.
- Aufwandsentschädigungen erhöht werden
2. Künftiger Produktionskosten-Beitrag gesenkt werden
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